Notare · Rechtsanwälte · Fachanwälte

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SBHK Rechtsanwälte Schachtsiek, Baltin, Künne PartGmbB
Elberfelder Str. 1
58095 Hagen
Telefon: (0 23 31) 37 50 50
Telefax: (0 23 31) 37 50 555
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Internet: www.sbhk-hagen.de

Eingetragen im Partnerschaftsregister beim Amtsgericht Essen unter PR 3031
Partner sind nur die im Partnerschaftsregister eingetragenen Berufsträger.

Steuernummer: 321/5225/1527

Zulassung/Aufsichtsbehörde

Die in der Kanzlei tätigen Partner und Mitarbeiter sind – soweit nicht ausdrücklich anders angegeben – Mitglieder folgender Rechtsanwaltskammern, die als Aufsichtsbehörde für sie zuständig sind:

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Ostenallee 18
59063 Hamm
Bundesrepublik Deutschland
Tel.: (0 23 81) 98 50 00
Fax: (0 23 81) 98 50 50
Website: https://www.rechtsanwaltskammer-hamm.de/

Die in der Kanzlei tätigen Notare sind Mitglied folgender Notarkammer:

Westfälische Notarkammer
Ostenallee 18
59063 Hamm
Tel.: (0 23 81) 9 69 59 - 0
Fax: (0 23 81) 9 69 59 - 51
Website: http://www.westfaelische-notarkammer.de/

Als Aufsichtsbehörde für die Notare fungiert:

Der Präsident des Landgerichts Hagen
Heinitzstr. 42
58097 Hagen

Telefon: +49 2331 985-0
Telefax: +49 2331 985-585
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Berufsbezeichnungen/Berufsregeln

Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" bzw. "Rechtsanwältin" wurde den Mitgliedern der Partnerschaftsgesellschaft aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung und einem besonderem Zulassungsverfahren zunächst von dem jeweilig zuständigen Justizministerium durch den Präsidenten des jeweils für ihren Sitz zuständigen Oberlandesgerichts bzw. aufgrund der ab dem 08.09.1998 geänderten Rechtslage von der jeweiligen örtlichen Rechtsanwaltskammer (s.o. unter Rechtsanwaltskammern/Aufsichtsbehörden) zuerkannt.

Berufsrechtliche Regelungen für Rechtsanwälte:

  • Berufsordnung (BORA)
  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)


Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Website der Bundesrechtsanwaltskammer der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ auf deutsch und englisch eingesehen und abgerufen werden.

Die Berufsbezeichnung "Notar" bzw. "Notarin" wurde den Mitgliedern der Partnerschaftsgesellschaft jeweils in dem Bundesland, in dem der Notar/die Notarin bestellt ist, aufgrund der für Deutschland einheitlichen berufsrechtlichen Regelungen der Bundesnotarordnung (BNotO) vom 24.02.1961 (BGBl. I S. 98) in der jeweils geltenden Fassung) verliehen.

Berufsrechtliche Regelungen für Notare:

  • Bundesnotarordnung
  • Beurkundungsgesetz
  • Richtlinien der Notarkammern
  • Dienstordnung für Notarinnen und Notare
  • Kostenordnung
  • Europäischer Kodex des notariellen Standesrechts.


Sie können diese Vorschriften auf der Website der Bundesnotarkammer der Bundesnotarkammer (www.bundesnotarkammer.de) unter dem Stichwort „Berufsrecht“ abrufen.

Seit dem 1. August 2013 gilt das Gerichts- und Notarkostengesetz.

Der Notar muss nach § 17Absatz 1 Satz 1 der Bundesnotarordnung die nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) vorgeschriebenen Gebühren erheben. Das GNotKG regelt die in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anfallenden Gebühren. Dazu zählen die Gerichtskosten ebenso wie die Kosten der Notare (Teil 2 des Kostenverzeichnisses).

Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung der in unserer Partnerschaftsgesellschaft tätigen Rechtsanwälte und Notare ist abgeschlossen bei der HDI-Gerling Firmen- und Privatversicherung AG, Märkische Straße 23-33, 44141 Dortmund. Die Haftpflichtversicherung des Notars tritt nicht ein bei Tätigkeiten im Zusammenhang der Beratung über das Recht der Vereinigten Staaten von Amerika und Canadas. Der räumliche Geltungsbereich der Haftpflichtversicherungen der Rechtsanwälte erstreckt sich auf das gesamte EU-Gebiet sowie auf die Staaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum.

Außergerichtliche Streitschlichtung

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Hamm (gem. § 73 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Bundesanwartschaft (§ 191 f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Website der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de).

Verantwortliche

SBHK - Notare · Rechtsanwälte · Fachanwälte ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB). Für die Bearbeitung der Mandate, außergerichtliche Beratung und außergerichtliche und gerichtliche Vertretung ist jeder Anwalt einzeln vertretungsberechtigt. Im allgemeinen geschäftlichen Verkehr wird die Partnerschaftsgesellschaft von jeweils zwei Partnern gemeinschaftlich vertreten.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir für die auf diesen Seiten vorliegenden Informationen keine Haftung übernehmen, diese weder ein Mandatsverhältnis begründen noch ein Beratungsgespräch ersetzen können. Rechtliche Probleme und Fragen sind vielschichtig und bedürfen stets einer genauen Prüfung und Analyse der tatsächlichen Verhältnisse, so dass schematische Lösungen ohne eine ausführliche und eingehende Prüfung des Sachverhalts überhaupt nicht möglich sind.

Berufshaftpflichtversicherung“. Die Berufshaftpflichtversicherung der in unserer Partnerschaftsgesellschaft tätigen Rechtsanwälte und Notare ist abgeschlossen bei der HDI-Gerling Firmen- und Privatversicherung AG, Märkische Straße 23 – 33, 44141 Dortmund. Die Haftpflichtversicherung des Notars tritt nicht ein bei Tätigkeiten im Zusammenhang der Beratung über das Recht der Vereinigten Staaten von Amerika und Canadas. Der räumliche Geltungsbereich der Haftpflichtversicherungen der Rechtsanwälte erstreckt sich auf das gesamte EU-Gebiet sowie auf die Staaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum.